Zusammenfassung
Das Jahr 2024 bringt signifikante Änderungen im deutschen Steuerrecht mit sich. Besonders betroffen sind die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und verschiedene Abschreibungsregeln. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf diese Neuerungen vorbereiten.
Körperschaftsteuer: Neue Regelungen für Kapitalgesellschaften
Die Körperschaftsteuer erfährt 2024 wichtige Anpassungen, die sich direkt auf die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften auswirken:
Erhöhung der Freibeträge
Der Freibetrag für kleine Kapitalgesellschaften wurde von 5.000 Euro auf 7.500 Euro angehoben. Dies betrifft Unternehmen mit einem Gewinn bis 20.000 Euro. Die Entlastung beträgt damit bis zu 625 Euro pro Jahr für berechtigte Unternehmen.
Praxisbeispiel
Vorher: Bei einem Gewinn von 15.000 Euro zahlte eine GmbH 2.500 Euro Körperschaftsteuer (25% von 10.000 Euro steuerpflichtigem Gewinn).
Jetzt: Bei gleichem Gewinn zahlt die GmbH nur noch 1.875 Euro (25% von 7.500 Euro steuerpflichtigem Gewinn).
Verschärfung der Hinzurechnungsbesteuerung
Gleichzeitig wurden die Regeln zur Hinzurechnung ausländischer Einkünfte verschärft. Betroffen sind vor allem Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern. Die Schwelle für die Hinzurechnung wurde von 25% auf 15% gesenkt.
Gewerbesteuer: Anpassungen für alle Gewerbetreibenden
Die Gewerbesteuer wird durch mehrere Änderungen beeinflusst, die sowohl Entlastungen als auch zusätzliche Belastungen mit sich bringen:
Erhöhung des Freibetrags
Der Gewerbesteuerfreibetrag steigt von 24.500 Euro auf 30.000 Euro. Diese Erhöhung entlastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erheblich. Bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 400% entspricht dies einer Steuerersparnis von etwa 770 Euro pro Jahr.
Neue Hinzurechnungstatbestände
Gleichzeitig werden neue Positionen zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung eingeführt:
- Kosten für die Nutzung von Markenrechten (25% Hinzurechnung ab 100.000 Euro jährlich)
- Lizenzgebühren für Softwarenutzung (20% Hinzurechnung ab 50.000 Euro jährlich)
- Leasingraten für Immobilien (30% Hinzurechnung ohne Schwellenwert)
Abschreibungsregeln: Neue Möglichkeiten der Investitionsförderung
Die Abschreibungsregeln erfahren umfassende Modernisierungen, die Investitionen attraktiver machen sollen:
Degressive Abschreibung verlängert
Die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung wird bis Ende 2026 verlängert. Der Abschreibungssatz beträgt weiterhin maximal das 2,5-fache der linearen Abschreibung, höchstens jedoch 25% pro Jahr.
Wichtiger Hinweis
Die degressive Abschreibung ist nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden.
Erhöhung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG)
Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde von 800 Euro auf 1.000 Euro (netto) angehoben. Damit können mehr Anschaffungen sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden, anstatt über mehrere Jahre abgeschrieben werden zu müssen.
Sonder-AfA für Digitalisierung
Neu eingeführt wurde eine Sonder-AfA für Digitalisierungsinvestitionen. Unternehmen können 50% der Anschaffungskosten für digitale Infrastruktur, Software und entsprechende Hardware im Jahr der Anschaffung zusätzlich abschreiben.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Angesichts dieser umfassenden Änderungen sollten Unternehmen folgende Schritte einleiten:
1. Analyse der Auswirkungen
Lassen Sie Ihre Steuerbelastung anhand der neuen Regelungen berechnen. Insbesondere die Änderungen bei Hinzurechnungen können erhebliche Auswirkungen haben.
2. Investitionsplanung anpassen
Nutzen Sie die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten für geplante Investitionen. Besonders die Sonder-AfA für Digitalisierung bietet attraktive Möglichkeiten.
3. Verträge überprüfen
Prüfen Sie bestehende Lizenz- und Leasingverträge auf gewerbesteuerliche Auswirkungen. Gegebenenfalls sind Anpassungen sinnvoll.
4. Beratung in Anspruch nehmen
Die Komplexität der Änderungen macht eine professionelle Beratung unerlässlich. Lassen Sie sich individuell beraten.
Ausblick auf weitere Entwicklungen
Für 2025 sind bereits weitere Änderungen geplant:
- Überarbeitung der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen
- Mögliche Anpassungen bei der Grundsteuer
- Weitere Digitalisierungsförderungen im Steuerrecht
Unternehmen sollten daher nicht nur die aktuellen Änderungen berücksichtigen, sondern auch die mittelfristige Entwicklung im Blick behalten.
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Die steuerlichen Änderungen sind komplex und wirken sich auf jedes Unternehmen anders aus. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, wie Sie optimal von den Neuerungen profitieren können.
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